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Reichen einem Kind 3,10 Euro zum Leben?

Pro Tag steht einem Kind nach dem aktuellen Hartz-IV-Satz 3,10 Euro für Essen und 1,06 Euro für Spielzeug zu. Bildungsausgaben sind dabei gar nicht berücksichtigt. Experten halten diese Berechnungen des Existenzminimums für grundgesetzwidrig. Nun verhandelt das Bundesverfassungsgericht.

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20 أكتوبر 2009
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الحوار نت
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Pro Tag steht einem Kind nach dem aktuellen Hartz-IV-Satz 3,10 Euro für Essen und 1,06 Euro für Spielzeug zu. Bildungsausgaben sind dabei gar nicht berücksichtigt. Experten halten diese Berechnungen des Existenzminimums für grundgesetzwidrig. Nun verhandelt das Bundesverfassungsgericht.

Was braucht ein Kind zum Leben? Mit dieser Frage beschäftigt sich am Dienstag das Bundesverfassungsgericht. Die Richter prüfen, ob die Hartz-IV-Regelsätze für Kinder das Existenzminimum abdecken. Sozial- und Familienverbände erwarten, dass Karlsruhe Korrekturen erzwingen wird. Für die künftige Regierung könnte das teuer werden. Zumal Verbesserungen bei Hartz IV automatisch eine steuerliche Entlastungen aller Familien zur Folge hätten.

In Deutschland leben 1,7 Millionen Kinder von Hartz IV. Für Kleinkinder beträgt der Regelsatz 215 Euro. Das sind 60 Prozent des Regelsatzes eines Erwachsenen. Für Sechs- bis 13-Jährige liegt der Betrag bei 70 Prozent oder 251 Euro, Jugendliche bekommen 287 Euro (80 Prozent).

Während der Gesetzgeber bei den Erwachsenen detailliert den Bedarf anhand der Einkommens- und Verbrauchsstatistik ermittelt, wird das Existenzminimum der Kinder einfach prozentual vom Regelsatz eines Erwachsenen abgeleitet. Für Kinder im Alter zwischen sechs und 13 Jahren sind danach pro Tag für Ernährung 3,10 Euro vorgesehen, für Spiel und Hobby pro Monat 1,06 Euro.

Bildungsausgaben, etwa für Musikunterricht oder Nachhilfe, sind überhaupt nicht in dem Kinderregelsatz berücksichtigt, dafür aber Kosten für Tabak und Alkohol. „Das ist doch völlig realitätsfern“, kritisiert Michael Pausder vom Sozialverband VdK. Kinder bräuchten schließlich schon wachstumsbedingt häufig neue Kleidung. Und dass ihre Bildungsausgaben sehr viel höher sind als bei einem Erwachsenen, läge ebenfalls auf der Hand.

In eine Stellungsnahme für das Bundesverfassungsgericht fordert der Verband, den Kinderregelsatz künftig eigenständig zu berechnen. Auch müssten Ausgaben für den Betreuungs- und Erziehungsbedarf angemessen berücksichtigt werden. Der VdK plädiert darüber hinaus auch dafür, bei Hartz IV ähnlich wie früher bei der Sozialhilfe wieder stärker Einmalleistungen zuzulassen. Mit der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe war der Gesetzgeber 2005 zur Pauschalierung übergegangen. Seither gibt es einheitliche Regelsätze. „Wir müssen wieder dazu kommen, die individuelle Situation der Betroffenen stärker zu berücksichtigen“, sagte VdK-Sprecher Pausden.

Erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Regelsatzberechnung hatten in den vergangenen Monaten auch das Bundessozialgericht und das hessische Landessozialgericht geäußert, deren Vorlagen jetzt in Karlsruhe verhandelt werden. Mit einer Entscheidung des Obersten Gerichts ist zwar erst Anfang 2010 zu rechnen. Doch Experten meinen, dass schon bei der mündlichen Verhandlung deutlich werden könnte, dass auch die Verfassungsrichter Korrekturbedarf sehen.

„Wir erwarten, dass es eine Entscheidung gibt, die zu einer deutlichen Anhebung der Kinderregelsätze führt“, sagte die Präsidentin des Familienbundes der Katholiken, Elisabeth Bußmann, WELT ONLINE. Wenn es zu einer eigenständigen Berechnung der Kinderregelsätze komme, werde deutlich werden, dass Kinder keinen geringeren Bedarf haben als Erwachsene.

Bußmann weist darauf hin, dass ein höheres Existenzminimum für Kinder automatisch auch Auswirkungen auf das Steuerrecht hätte. Denn der Gesetzgeber muss sicherstellen, dass der steuerliche Kinderfreibetrag das Existenzminimum der Kinder abdeckt.

„Die künftige Regierung täte gut daran, ihr Wahlversprechen einzuhalten und den Kinderfreibetrag auf das Niveau eines Erwachsenen, also auf 8004 Euro anzuheben.“ Auch das Kindergeld, von dem das Gros der Familien profitiert, sollte deutlich aufgestockt werden, fordert der Familienverband.

FDP und Union haben allerdings die Erwartungen der Familien auf eine spürbare Entlastung zuletzt mit Verweis auf die Haushaltsmisere wieder gedämpft.

http://news.de.msn.com/

 

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